Engagementangebot Nr. 250731
Ehrensache: rechtliche Betreuung
Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgaben im Rahmen des Betreuungsgesetzes, u.a. die Beratung und Unterstützung rechtlicher BetreuerInnen und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als gesetzlicher Vertreter für erwachsene Menschen.
Stadteil(e): Alle Stadtteile
Zeiten: individuell vereinbar
Benötigte Vorkenntnisse oder Fähigkeiten:
- Altersgruppe: (mind.) 18 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Gesundheitszeugnis: Nein
- Führungszeugnis: FZ notwendig
- Weitere Wünsche: Es wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie ein Auszug aus dem zentralen Schuldenregister benötigt.
Einfühlungsvermögen, Toleranz und die Bereitschaft zur Fortbildung sind weitere wichtige Voraussetzungen für die Übernahme der rechtlichen Betreuung.
Leistungen:
- Erfahrungsaustausch
- Erstattung entstandener Kosten
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- sonstige Leistungen: Aufwandsentschädigung
Amt für Soziale Dienste Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgaben im Rahmen des Betreuungsgesetzes, u.a. die Beratung und Unterstützung rechtlicher BetreuerInnen und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als gesetzlicher Vertreter für erwachsene Menschen.
Hans-Böckler-Str. 9
28217 Bremen
Angela Horstmann
Tel. 361-6288
angela.horstmann@afsd.bremen.de