Engagementangebot Nr. 250731

Ehrensache: rechtliche Betreuung

Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgaben im Rahmen des Betreuungsgesetzes, u.a. die Beratung und Unterstützung rechtlicher BetreuerInnen und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als gesetzlicher Vertreter für erwachsene Menschen.

Stadteil(e): Alle Stadtteile

Zeiten: individuell vereinbar

Benötigte Vorkenntnisse oder Fähigkeiten:

  • Geschlecht: ohne Einschränkung
  • Altersgruppe: (mind.) 18 Jahre
  • Führerschein: nicht erforderlich
  • Gesundheitszeugnis: Nein
  • Führungszeugnis: FZ notwendig
  • Weitere Wünsche: Es wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie ein Auszug aus dem zentralen Schuldenregister benötigt.

    Einfühlungsvermögen, Toleranz und die Bereitschaft zur Fortbildung sind weitere wichtige Voraussetzungen für die Übernahme der rechtlichen Betreuung.

Leistungen:

  • Erfahrungsaustausch
  • Erstattung entstandener Kosten
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • sonstige Leistungen: Aufwandsentschädigung

Ehrensache: rechtliche Betreuung

Amt für Soziale Dienste Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgaben im Rahmen des Betreuungsgesetzes, u.a. die Beratung und Unterstützung rechtlicher BetreuerInnen und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als gesetzlicher Vertreter für erwachsene Menschen.

Hans-Böckler-Str. 9
28217 Bremen

Ansprechpartner:in:
Angela Horstmann
Tel. 361-6288
angela.horstmann@afsd.bremen.de
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0421 / 16 86 70-30
Freiwilligenagentur Bremen